Museumshafen Greifswald e.V.

Die Aufnahme von Mitgliedern und Schiffen

(Stand: 02/2008)

 

Wer kann Mitglied werden?

Natürliche und juristische Personen (also Privatpersonen, Vereine oder Gesellschaften) können Mitglied im Museumshafen Greifswald werden. Schiffe können nicht Mitglied des Vereins werden. Schiffe von Mitgliedern werden aber in die Schiffsliste des Vereins aufgenommen und können einen festen Liegeplatz im Hafen erhalten.

Nur Eigner und / oder Schipper von Schiffen können Vollmitglied werden.

Fördermitglied kann jeder werden, der unsere Sache unterstützen will.

Insofern beantragt eine Person für sich die Mitgliedschaft und für ihr Schiff den Liegeplatz.

 

Nach welchen Leitlinien wird über Aufnahmeanträge entschieden?

Interesse und Verpflichtung des Museumshafen Greifswald ist, ein für Stadt, Besucher und alte Schiffe bzw. deren Schipper land- und wasserseitig attraktives Museumshafen-Areal zu bewahren und weiter zu entwickeln. Es soll guter Hafen und informatives Freilichtmuseum sein.

In die Schiffsliste des Vereins können grundsätzlich Segelschiffe und andere Wasserfahrzeuge, die für die Küstenschifffahrt auf Nord- und Ostsee bezeichnend waren, aufgenommen werden. Neben dem Ausbau des Museumshafens mit solchen „Anschauungsobjekten“ für die Öffentlichkeit ist auch die Vermittlung traditioneller Seemannschaft ausdrücklich Vereinszweck.

 

Welche Kriterien gibt es zur Aufnahme in die Schiffsliste?

1. Ein Betreiberkonzept des Schiffes sollte im Aufnahmeantrag formuliert und in sich stimmig sein. Dabei hat der Rechtsstatus (Traditionsschiff, Sportboot, Sonstiges Fahrzeug, Berufsschiff, Schwimmende Anlage, Auflieger etc.) zunächst keine Bedeutung.

2. Der Schiffstyp: Nach dem Geiste der Satzung und dem Konsens in Vorstand und Mitgliederversammlung soll der Schwerpunkt bei (ehemaligen) Arbeitsschiffen liegen. Besonders wünschenswert sind besegelte Schiffe mit Gaffeltakelung (die klassischen „Freunde-des-Gaffelriggs-Schiffe“).
Reine Motorfahrzeuge können
in begründeten Einzelfällen ebenso aufgenommen werden wie klassische Yachten.

3. Ein Mindestalter ist nicht festgeschrieben.

4. Der museale Wert des Schiffes ist zentral, d.h.:

- Die Historische Originalität von Rumpf oder Takelage oder Antrieb oder Innenausbau.
Frage: Was / wieviel ist (noch) original?

- Die Historische Authentizität (teilweise oder vollständige Replik) von Rumpf oder Takelage oder Antrieb oder Innenausbau.
Frage: Was entspricht einem historischen Vorbild (in Form, Funktion, Materialien, Optik)?

- Die Lebensgeschichte des Schiffes.
Frage: Ist sie bekannt, interessant und erzählenswert? Welche Nutzungsänderungen und Umbauten hat das Schiff erfahren? Gibt es spannende Anekdoten und Berichte, besondere Fahrten und/oder Eigner?

- Das optische Erscheinungsbild (ästhetische Kriterien).
Frage: Ist das Erscheinungsbild insgesamt stimmig? Ist das Schiff ein gutes Anschauungsobjekt? Ein „Hingucker“?

5. Art des Schiffsbetriebs: An Bord soll traditionelle Seemannschaft angewandt und ggfls. Trainees und Gästen vermittelt werden. Im Idealfall ist das (Haupt-)Zweck des Schiffsbetriebs.

6. Risiken für den Verein: Wenn Risiken bestehen, müssen entsprechende Versicherungen (z.B. Haftpflicht oder Umweltschäden) abgeschlossen sein.

7. Ausmaß ggfls. vorzunehmender Änderungen: Als Bedingungen zur Aufnahme können Beirat und Vorstand Um- oder Rückbauten empfehlen und einen Zeitraum bestimmen, in dem diese zu realisieren sind.

8. Der Mensch / die Menschen hinter dem Schiff sollen sich vorstellen: Zumindest darf kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit bestehen. Wünschenswert ist ein Engagement für die Sache über den eigenen Liegeplatz hinaus.

9. Darstellbarkeit / Vermittelbarkeit über die Schautafeln und sonstigen Medien des Vereins: Kann dem Besucher plausibel vermittelt werden, warum dieses Schiff in einem Museumshafen liegt?

 

Die einzelnen Kriterien werden in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft und abgewogen, keines ist für sich als K.o.-Kriterium zu verstehen.
Mit einer Ausnahme: die Darstellbarkeit /Vermittelbarkeit (Nr. 9). Denn das ist die Verantwortlichkeit des Vereins gegenüber den Hafenbesuchern und gegenüber der Stadt Greifswald.

 

Wer entscheidet?

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Schiffes in die Schiffsliste bzw. des Eigners oder Schippers in den Verein liegt beim gewählten Vorstand. Der Vorstand holt in Zweifelsfällen die Empfehlung eines Beirates ein.

Aufnahmeanträge sind in schriftlicher Form und mit möglichst umfangreichen und genauen Unterlagen (bitte keine Originale!) an den Vereinsvorstand zu richten.

 

Was kostet das?

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen bestimmt die Geschäftsordnung. Aktuell beträgt der Beitrag für Vollmitglieder 130,- Euro pro Jahr, der Mindestbeitrag für Fördermitglieder liegt aus organisatorischen Gründen bei 35,- Euro.

 

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